Kompetenzzentrum Asbest und Künstliche Mineralfasern (KMF)

BÜCHL hat für die fachgerechte Beseitigung von Asbest und KMF über Jahre hinweg belastbare Wege aufgebaut und findet auch für außergewöhnliche Abfälle mit den Schadstoffen Asbest oder Künstliche Mineralfasern (KMF) geeignete Lösungen.

Asbest und KMF

Behandlung gefährlicher Abfälle

BÜCHL betreibt seit 2020 BImSchG-genehmigte Behandlungsanlagen u. a. für die gefährlichen Abfallarten Asbest (AVV 17 06 05* AVV 17 06 01*) und KMF künstliche Mineralfasern
(AVV 17 06 03*). Am Standort Ingolstadt werden einerseits eine Verdichtungsanlage für KMF-Abfälle (Glas,- Stein- und Mineralwollabfälle, KMF-haltige Akustikdeckenplatten) und andererseits eine Umschlag- und Umverpackungsanlage für asbesthaltige Abfälle für die Unter-Tage-Deponierung (z. B. asbesthaltige Dachpappen) betrieben. Ergänzt wird dieses Kompetenzzentrum für Asbest- und KMF-Abfälle mit dauerhaften und großzügig dimensionierten stationären Sanierungsbereichen nach TRGS 519 und TRGS 521 für die fachgerechte Zerlegung und Sanierung von asbesthaltigen und/oder KMF-haltigen Bauteilen (z. B. asbesthaltige Brandschutztüren oder -klappen, KMF-gefüllte Paneele oder KMF-ummantelte Rohrleitungen etc.)

Asbest und KMF

Leistungsspektrum

Verdichtungsanlage für KMF-haltige Abfälle
(AVV 17 06 03*)

Lose KMF-Abfälle der AVV 17 06 03* (in Big-Bags oder Säcken verpackt) werden in unserer BImSchG-genehmigten Presse zu Ballen verdichtet. Der so entstandene KMF-Ballen kann nun zur finalen Beseitigung in einer Deponie verbracht werden.

Unsere Leistungen:
- Bewertung von KMF-haltigen Abfällen (Glas,- Stein- und Mineralwollabfälle)
- Entsorgungsnachweisverfahren im privilegierten Verfahren
- Annahme, Verpressung und fachgerechte Beseitigung von KMF-Abfällen der AVV 17 06 03*
Unsere Annahmekriterien sind zu beachten.

Verdichtungsanlage für KMF-haltige Akustikdeckenplatten
(AVV 17 06 03*)

KMF-haltige Akustikdeckenplatten AVV 17 06 03* können aufgrund ihres hohen organischen Anteils neben dem Schadstoff KMF hauptsächlich in einer Unter-Tage-Deponie (UTD) beseitigt werden. Dafür müssen sie in UTD-konforme Verpackungen überführt werden.

Unsere Leistungen:
- Bewertung von KMF-haltigen Abfällen (Akustikdeckenplatten)
- Entsorgungsnachweisverfahren im privilegierten Verfahren
- Annahme, Verdichtung, UTD-konforme Verpackung und fachgerechte Beseitigung von KMF-Abfällen der AVV 17 06 03* in einer UTD
Unsere Annahmekritieren sind zu beachten

Annahme und Unter-Tage-Deponie-Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
(AVV 17 06 05*)

Asbesthaltige Abfälle AVV 17 06 05*, welche die Grenzwerte von Deponien der Klasse II oder III überschreiten, können in einer Unter-Tage-Deponie (UTD) beseitigt werden. Dafür müssen die asbesthaltigen Abfälle in UTD-konforme Verpackungen überführt werden. Diese Spezial-Behälter müssen die hohen Anforderungen des Bergrechts erfüllen.

Unsere Leistungen:
- Fachgerechte Kategorisierung und Einteilung der asbesthaltigen Abfälle zur Festlegung der richtigen Beseitigungswege
- Beachtung von Vorgaben der Behörden (Befreiung von Andienungspflichten) und dem Landesrecht (Bayerischer Abfallwirtschaftsplan)
- Entsorgungsnachweisverfahren im privilegierten Verfahren
- Annahme, UTD-konforme Verpackung und fachgerechte Beseitigung von Asbest-Abfällen der AVV 17 06 05* in einer UTD
Unsere Annahmekriterien sind zu beachten.

Annahme und Zerlegung asbest- oder KMF-haltiger Bauteile

In unseren BImSchG-zugelassenen stationären Sanierungsbereichen für Asbest und KMF (Sanierungsbereich gem. TRGS 519 bzw. 521) können asbest- oder KMF-haltige Bauteile (z.B. Brandschutztüren oder -klappen mit Asbest, KMF-gefüllte Paneele etc.), angenommen, fachgerecht zerlegt und entsorgt werden.

Unsere Leistungen:
- Festlegung des Sanierungsumfangs der schadstoffhaltigen Bauteile
- Entsorgungsnachweisverfahren im privilegierten Verfahren
- Annahme, Zerlegung unter Schutzbedingungen im Sanierungsbereich, Verwertung gereinigter Bauteile, fachgerechte Beseitigung von sanierten Schadstoffen
Unsere Annahmekriterien sind zu beachten.

Annahme und Beseitigung schwach gebundener asbesthaltiger Abfälle
(AVV 17 06 01*) und asbestbelasteter Schutzausrüstung
(AVV 15 02 02*)

Schwach gebundene Asbesthaltige Abfälle der AVV 17 06 01* (z.B. Spritzasbest, Asbestschnüre und -pappen) oder kontaminierte Schutzausrüstung
AVV 15 02 02* können OHNE vorheriger Verfestigung fachgerecht beseitigt werden. Dafür müssen die asbesthaltigen Abfälle in UTD-konforme Verpackungen überführt werden.

Unsere Leistungen:
- Festlegung der Verpackungsart der asbesthaltigen Abfälle
- Entsorgungsnachweisverfahren im privilegierten Verfahren
- Annahme, UTD-konforme Verpackung und fachgerechte Beseitigung von Asbest-Abfällen der AVV 17 06 01*/AVV 15 02 02* in einer UTD
Unsere Annahmekriterien sind zu beachten.

Annahme und Entsorgung Abfälle mit Asbestbelastung < 0,1 %

Abfälle die durch Spuren von Asbest verunreinigt sind (Asbestgehalt < 0,1 % Asbest) können in Anlehnung an die Vorgehensweise des LfU Bayern (Landesamt für Umweltschutz Bayern) nicht gefährlichen Abfallschlüsselnummern zugeordnet werden.

Dies betrifft zum Beispiel bituminöse Dachpappen, aber auch Gipshaltige Abfälle oder gemischter Bauschutt.

Unsere Leistungen:
- Fachgerechte Kategorisierung und Einteilung der Abfälle zur Festlegung der richtigen Entsorgungswege
- Annahme und fachgerechte Entsorgung der Abfällen

Sprechen Sie uns gerne an

BÜCHL Entsorgungswirtschaft GmbH
Kompetenzzentrum Asbest/KMF

Robert-Bosch-Straße 1–5
85053 Ingolstadt
Tel.: +49 841 9646-0