Kompetenzzentrum Asbest und Künstliche Mineralfasern (KMF)

BÜCHL hat für die fachgerechte Beseitigung von Asbest und KMF über Jahre hinweg belastbare Wege aufgebaut und findet auch für außergewöhnliche Abfälle mit den Schadstoffen Asbest oder Künstliche Mineralfasern (KMF) geeignete Lösungen.

Asbest und KMF

Behandlung gefährlicher Abfälle

BÜCHL betreibt seit 2020 BImSchG-genehmigte Behandlungsanlagen u. a. für die gefährlichen Abfallarten Asbest (AVV 17 06 05* AVV 17 06 01*) und KMF künstliche Mineralfasern
(AVV 17 06 03*). Am Standort Ingolstadt werden einerseits eine Verdichtungsanlage für KMF-Abfälle (Glas,- Stein- und Mineralwollabfälle, KMF-haltige Akustikdeckenplatten) und andererseits eine Umschlag- und Umverpackungsanlage für asbesthaltige Abfälle für die Unter-Tage-Deponierung (z. B. asbesthaltige Dachpappen) betrieben. Ergänzt wird dieses Kompetenzzentrum für Asbest- und KMF-Abfälle mit dauerhaften und großzügig dimensionierten stationären Sanierungsbereichen nach TRGS 519 und TRGS 521 für die fachgerechte Zerlegung und Sanierung von asbesthaltigen und/oder KMF-haltigen Bauteilen (z. B. asbesthaltige Brandschutztüren oder -klappen, KMF-gefüllte Paneele oder KMF-ummantelte Rohrleitungen etc.)

Asbest und KMF

Leistungsspektrum

Verdichtungsanlage für
KMF-haltige Abfälle
AVV 17 06 03* und
AVV 17 06 01*

KMF-Abfälle mit Produktionsjahr vor 1996 oder unbekannter Herkunft werden der AVV 17 06 03* zugeordnet und müssen derzeit noch deponietechnisch beseitigt werden. Gleiches gilt für KMF-Abfälle mit Spuren von Asbest (< 1 %).

Unser Kompetenzzentrum prüft Ihre Anfrage und unterbreitet ein spezifisches Angebot, auch gerne incl. der Logistikleistungen.

- Bewertung von KMF-haltigen Abfällen (Glas,- Stein- und Mineralwollabfälle),
mit und ohne Asbestspuren
- Beachtung von Vorgaben der Behörden (Befreiung von Andienungspflichten)
- Angebot für Annahme, Verpressung (in unserer BImSchG-Anlage) und fachgerechte Beseitigung von KMF-Abfällen der AVV 17 06 03*/AVV 17 06 01*
- Entsorgungsnachweisverfahren im privilegierten Verfahren
- falls gewünscht auch Logistikleistung (z.B. Selbstladekran-Fahrzeug)

Ansprechpartner: Frau Kastl, Herr Steinberger (Kontaktdaten: siehe unten)
Unsere Annahmekriterien sind zu beachten.

Stationärer Sanierungsbereich
gem. TRGS 519/521 für
asbest- oder KMF-haltige Bauteile AVV 17 06 05*, AVV 17 06 03* und AVV 17 06 01*

BÜCHL betreibt einen dauerhaften, nach BImSchG zugelassenen stationären Sanierungsbereich für Asbest und KMF (Sanierungsbereich gemäß TRGS 519 bzw. TRGS 521). Wir können asbest- oder KMF-haltige Bauteile wie z.B.:
• Asbesthaltige Brandschutztüren
• Asbesthaltige Brandschutzklappen
• Stahlträger mit asbesthaltigem Anstrich
• asbesthaltige Flansche oder Flanschbereiche etc.
• aber auch z.B. KMF-gefüllte Paneele etc.
annehmen, fachgerecht zerlegen und entsorgen.

Unser Kompetenzzentrum prüft Ihre Anfrage und unterbreitet ein spezifisches Angebot, auch gerne incl. der Logistikleistungen

- Festlegung des Sanierungsumfangs der schadstoffhaltigen Bauteile
- Angebot für die Annahme, Zerlegung unter Schutzbedingungen der schadstoffbelasteten Bauteile
- Entsorgungsnachweisverfahren im privilegierten Verfahren
- falls gewünscht auch Logistikleistung (z.B. Selbstladekran-Fahrzeug)

Ansprechpartner: Frau Kastl, Herr Steinberger (Kontaktdaten: siehe unten)
Unsere Annahmekriterien sind zu beachten.

Annahme und Unter-Tage-Deponie-Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
AVV 17 06 05*

Für asbesthaltige Abfälle AVV 17 06 05*, welche die Grenzwerte von Deponien der Klasse II oder III überschreiten, bleibt als Beseitigungsweg derzeit nur eine Unter-Tage-Deponie (UTD). Dies können z.B. sein:
• asbesthaltige Dachpappen
• asbesthaltiger Estrich
• Bodenbeläge mit Asbest (z.B. Floor-Flex-Platten) oder asbesthaltigem Kleber
• asbesthaltige Gipskartonspachtelmassen o. Ä.

Unser Kompetenzzentrum prüft Ihre Anfrage und unterbreitet ein spezifisches Angebot, auch gerne incl. der Logistikleistungen

- Fachgerechte Kategorisierung und Einteilung der asbesthaltigen Abfälle zur Festlegung der richtigen Beseitigungswege
- Beachtung von Vorgaben der Behörden (Befreiung von Andienungspflichten) und dem Landesrecht (Bayerischer Abfallwirtschaftsplan)
- Angebot für Annahme, UTD-konforme Verpackung und fachgerechte Beseitigung von Asbest-Abfällen der AVV 17 06 05* in einer UTD
- Entsorgungsnachweisverfahren im privilegierten Verfahren
- falls gewünscht auch Logistikleistung (z. B. Selbstladekran-Fahrzeug)

Ansprechpartner: Frau Kastl, Herr Steinberger (Kontaktdaten: siehe unten)
Unsere Annahmekriterien sind zu beachten.

Verdichtungsanlage für
KMF-haltige Akustikdeckenplatten
AVV 17 06 03*

KMF-haltige Akustikdeckenplatten AVV 17 06 03* können aufgrund ihres hohen organischen Anteils derzeit nur hauptsächlich in einer Unter-Tage-Deponie (UTD) beseitigt werden.

Unser Kompetenzzentrum prüft Ihre Anfrage und unterbreitet ein spezifisches Angebot, auch gerne incl. der Logistikleistungen.

- Bewertung von KMF-haltigen Akustikdeckenplatten
- Angebot für Annahme, Verpressung (in unserer BImSchG-Anlage) und fachgerechte Beseitigung von KMF-Abfällen der AVV 17 06 03* in eine UTD
- Entsorgungsnachweisverfahren im privilegierten Verfahren
- falls gewünscht auch Logistikleistung (z.B. Selbstladekran-Fahrzeug)

Ansprechpartner: Krau Kastl, Herr Steinberger (Kontaktdaten siehe unten)
Unsere Annahmekritieren sind zu beachten

Annahme und Beseitigung schwach gebundener asbesthaltiger Abfälle AVV 17 06 01* und
asbestbelasteter Schutzausrüstung
AVV 15 02 02*

Büchl betreibt einen dauerhaften, BImSchG-zugelassenen stationären Sanierungsbereich für Asbest (Sanierungsbereich gem. TRGS 519). In diesem Bereich können wir schwach gebundene Asbestabfälle behandeln und sicher verpacken, ohne dass sie aufwändig mit Zement verfestigt werden müssen.
Dies betrifft z. B. folgende Abfälle:
• Schwach gebundene, asbesthaltige Abfälle AVV 17 06 01* (z.B. Spritzasbest, Asbestschnüre und -pappen o.ä.)
Des weiteren können wir auch bei asbestkontaminierter Schutzkleidung so verfahren:
• Asbestkontaminierte Schutzausrüstung, Folienverkleidungen etc. AVV 15 02 02*

Unser Kompetenzzentrum prüft Ihre Anfrage und unterbreitet ein spezifisches Angebot, auch gerne incl. der Logistikleistungen.

- Angebot für die Annahme, Umverpackung und UTD-Beseitigung
- Entsorgungsnachweisverfahren im privilegierten Verfahren
- falls gewünscht auch Logistikleistung (z. B. Selbstladekran-Fahrzeug)

Ansprechpartner: Frau Kastl, Herr Steinberger (Kontaktdaten: siehe unten)
Unsere Annahmekriterien sind zu beachten.

Annahme und Entsorgung Abfälle mit Asbestbelastung < 0,1 %

Abfälle, die durch Spuren von Asbest verunreinigt sind (Asbestgehalt < 0,1 % Asbest), können in Anlehnung an die Vorgehensweise des LfU Bayern (Landesamt für Umweltschutz Bayern) nicht gefährlichen Abfallschlüsselnummern zugeordnet werden.

Dies betrifft zum Beispiel
- AVV 17 03 02 bituminöse Dachpappen (Asbestgehalt < 0,1 % Asbest)
- AVV 17 08 02 Gipshaltige Abfälle Asbestgehalt < 0,1 % Asbest)oder
- AVV 17 01 07 gemischter Bauschutt Asbestgehalt < 0,1 % Asbest)

Unser Kompetenzzentrum prüft Ihre Anfrage und unterbreitet ein spezifisches Angebot, auch gerne incl. der Logistikleistungen.

- Angebot für die Annahme und anschließender Verwertung/Beseitigung
- falls gewünscht auch Logistikleistung (z.B. Selbstladekran-Fahrzeug)

Ansprechpartner: Frau Kastl, Herr Steinberger (Kontaktdaten: siehe unten)
Unsere Annahmekriterien sind zu beachten.

Sprechen Sie uns gerne an

BÜCHL Entsorgungswirtschaft GmbH
Kompetenzzentrum Asbest/KMF

Robert-Bosch-Straße 1–5
85053 Ingolstadt
Tel.: +49 841 9646-0